Beratung > Ämter und Behörden
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet die Teilnahme an Integrationssprachkurse an. Diese Kurse sind Vorraussetzung für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse.Der Kurs teilt sich in einen Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) und einen Orientierungskurs (60 Unterrichtsstunden). Der Kurs ist allerdings nur für Zuwanderer mit Aufenthaltsperspektive gedacht.
Adalbert-Stifter-Weg 25
09131 Chemnitz
0371 49010
http://www.bamf.de
CHE-Posteingang@bamf.bund.de